Der Deutsche Bundestag debattierte und entschied am 7. Juli 2011 über die Präimplatationsdiagnostik (PID).
Können Paare auf natürlichem Wege keine Kinder zeugen, kann eine Eizelle außerhalb des Mutterleibs „in vitro“ befruchtet werden. Die Eizelle wird dann in die Gebärmutter eingepflanzt und ermöglicht so gegebenenfalls doch noch eine Schwangerschaft. PID bedeutet, dass die befruchtete Eizelle vor der Einpflanzung auf etwaige Erbkrankheiten untersucht wird. Liegen solche vor, kann dies dazu führen, dass Eltern sich entscheiden, die befruchtete Eizelle nicht einzupflanzen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im letzten Jahr wurde die PID allgemein als nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar betrachtet. Der BGH entschied anders. Der Deutsche Bundestag war daher aufgerufen, den gesetzlichen Rahmen zu überdenken.
Ihr Bundestagsabgeordneter, Dr. Jan-Marco Luczak, begründet seine Meinung hierzu im Einzelnen.
07.07.2011, 23:39 Uhr Dr. Jan-Marco Luczak
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